Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen ist nicht gestattet.
Für den Fall der Weitergabe und des Vertragsschlusses durch den Dritten sind Sie ebenfalls verpflichtet, die mit uns vereinbarte Provision zu zahlen.
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit.
Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für
Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd provisionspflichtig tätig zu werden. (Für die Vermittlung
von Woh-nungsmietverträgen zahlt der Mieter keine Provision, wenn nicht ausdrücklich vereinbart.)
Ist Ihnen die angebotene Verkaufsgelegenheit bereits anderweitig bekannt, ist uns diese Vorkenntnis
innerhalb einer Woche mitzuteilen. Anderenfalls sind Sie verpflichtet, uns im Wege des Schadensersat-
zes die Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass Sie uns in Unkenntnis über
die bestehende Vorkenntnis gelassen haben.
Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und
Erfüllungsort der Geschäftssitz des Maklers.